Wer sich ehrenamtlich in einem Verein engagiert, sieht sich zahlreichen juristischen Fragen gegenüber. Diese betreffen nicht nur den Vorstand und den Verein. In der Kategorie "Rechtliches" finden Sie neben Informationen zum Datenschutz auch Hinweise, welcher Versicherungsschutz sinnvoll sein kann sowie zu den rechtlichen Bedingungen von Entlohnung, die unterhalb der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung angesiedelt sind.
Der Orgelbauförderverein ist eine juristische Person privaten Rechts und wird als ordentlicher Verein unter der ZVR Zahl 817044548 bei der Bundespolizeidirektion
geführt.
Ordnungen
Die Statuten bilden die Grundlage der Organisation eines Vereins. In den Statuten werden der Name, die Zielsetzungen und die innere Ordnung eines Vereins einschließlich seiner Vertretung nach außen bestimmt. Sie bilden die Grundlage seiner Organisation und seiner Tätigkeit. Zivilrechtlich sind Vereinsstatuten als Vertrag zwischen den Mitgliedern und zwischen jedem Mitglied und dem Verein anzusehen.
Die Geschäftsordnung sind Richtlinien, nach denen die Arbeit des Vorstands abgewickelt wird, soweit sie gesetzlich oder satzungsmäßig nicht geregelt ist. Wichtige in der Geschäftsordnung geregelte Punkte: Einberufung zur Sitzung, Tagesordnung, Vorsitz, Abstimmungsmodus, Minderheitsvotum, Protokollführung, Berichterstattung, Geschäftsführung zwischen den Sitzungen.
Vereins-Strategie
Eine Vereinssstrategie ist ein langfristiger Plan, mit dem die Ziele des Vereins erreicht werden sollen und der Erfolg von Projekten und der gesamten Vereinsarbeit zu sichern ist. Für die
Vereinsstrategie werden Einzelziele in Form von Meilensteinen und Zeitpunkten festgelegt.
Die einzelnen Teile der Vereinsstrategie sind:
Ausgehend von der Vereinsstrategie hat der Vorstand eine Zusammenfassung der Vereinsziele erstellt, die "Die drei Säulen" genannt werden.
Ausgehend von der Vereinsstrategie hat sich der Vorstand mit einem Zukunftsbild der Kirchenmusik als Ganzer beschäftigt. In einem Positionspapiert hat er im Jahr 2020 seine grundlegenden
Ansichten und Wünsche formuliert. Dieses Positionspapier dient dazu, eine breite Diskussion über Kirchenmusik zu starten, in der die Erwartungen, Ziele, Hoffnungen und Wünsche an eine
moderne Kirchenmusik beleuchtet werden sollen.
Ausgehend von der Vereinsstrategie und dem "Positionspapier Kirchenmusik" hat der Vorstand ein Leitbild einer modernen Kirchenmusik entwickelt.
Datenschutz
Am 25.Mai 2018 trat die europaweit gültige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)in allen Ländern der Europäischen Union alleinig in Kraft und ersetzte das bisher gültige Bundesdatenschutzgesetz. Aus diesem Grund hat die Firma Newsletter2go - unser Newsletter Partner gemeinsam mit dem Händlerbund und ihrem internen Datenschutzbeauftragten und Justiziar ein Whitepaper entwickelt, das die zentralen Inhalte und Veränderungen übersichtlich und so kurz wie möglich darstellt.
Die Fima "smartesmarketing" hat zum in Kraft treten der DSGVO ein Audiobook und Checklisten veröffentlicht. Dieses Hörbuch ist für alle Selbstständigen, Unternehmer und Freelancer. Für all jene Personen, die eine Dienstleistung, ein Produkt oder einen Service anbieten, die Kundendaten haben, die eine Webseite betreiben - eigentlich für alle Personen.
Jeder Verein, auch der kleinste, benötigt für seine Arbeit ein Mindestmaß an Verwaltung, es werden personenbezogene Daten verwaltet.
Die ordnungsgemäße Verarbeitung dieser Daten dokumentiert das Verarbeitungs- verzeichnis (Art. 30 DS- GVO). Dieses Verarbeitungsverzeichnis muss in jedem Verein vorliegen und jederzeit in gedruckter Form und/oder elektronisch verfügbar sein. Kein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen wäre der erste Verstoß gegen die Bestimmungen des Datenschutzes!Weiter muss für die Verarbeitung von Daten ein Rechtsgrund (Art. 6 DS-GVO) vorhanden sein. Dieser kann im Rechtsverhältnis zwischen Verein und Mitglieder bestehen (ein Sportverein kann ein Mitglied zu einem Wettkampf nur dann anmelden, wenn bestimmte Angaben über das Mitglied vorhanden sind und weiter gegeben werden dürfen). Ein weiterer Rechtsgrund besteht für den Verein aus gesetzlichen Aufbewahrungs- und Nachweispflichten (jeder Verein muss seine steuerlich relevanten Unterlagen aufbewahren, er darf also nicht Daten von Mitgliedern ohne weiteres löschen, auch wenn diese dies wünschen). Und der Verein kann ein sonstiges schützenswertes Interesse besitzen, Daten zu verarbeiten und z.B. aufzubewahren (Mitgliederlisten der letzten Jahrzehnte oder Fotodokumentationen früherer Veranstaltungen zu Archivierungszwecken oder zum Erstellen einer Jubiläumszeitschrift).
Zweck und Rechtsgrund sind wichtige Bestandteile eines Verarbeitungsverzeichnisses und müssen für jede Datenart (Kategorie der Daten) benannt werden können.
Den Grundprinzipien einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung wird immer dann genüge getan, wenn personenbezogene Daten möglichst sparsam erhoben und gespeichert werden. Es muss immer wieder die Frage gestellt und beantwortet werden: „Zu welchem Zweck (Art. 5 DS-GVO) benötigen wir Daten?“
Was ist eine Auftragsverarbeitung (AV)?
Die Definition einer Auftragsverarbeitung ist nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO das Verarbeiten personenbezogener Daten durch einen Dienstleister, den Auftragsverarbeiter, im Auftrag eines Verantwortlichen. Unter Verarbeiten versteht man dabei gem. Art. 4 Nr. 2 DSGVO unter anderem das Erheben, Erfassen, Ändern oder Speichern von personenbezogenen Daten. Der Auftragsverarbeiter handelt dabei gemäß den Weisungen des Verantwortlichen. Typische Anwendungen sind beispielsweise die Abwicklung der Lohnabrechnung über einen externen Dienstleister oder der Versand von Newslettern.
Welche Bedeutung hat der AV-Vertrag für mein Unternehmen?
Die inhaltlichen Anforderungen an einen AV-Vertrag ergeben sich aus Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Durch einen AV-Vertrag wird sowohl auf Auftraggeber als auch auf Aufragnehmerseite Klarheit geschaffen, indem entsprechende Befugnisse und Weisungen, sowie Gegenstand und Zweck der Verarbeitung, geregelt werden. Rechte sowie Pflichten der jeweiligen Auftragsverarbeitung werden eindeutig festgelegt.
Außerdem können AV-Verträge Unternehmen eine gewisse Sicherheit geben, da im Falle eines vom Auftragsverarbeiter begangenen Datenschutzverstoßes nachgewiesen werden kann, dass die Verantwortung in seinem Aufgabenbereich lag. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Auch bei einer Auftragsverarbeitung bleibt der Auftraggeber der Verantwortliche im Sinne der DSGVO!
Arbeitshilfen
Die Gewährleistung des Datenschutzes ist eine der modernen Anforderungen an Unternehmen. Die Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis gilt für alle Mitarbeiter im Verein, die mit personenbezogenen und Vereinsinternen Daten umgehen oder Zugang dazu haben.
Nicht nur für die eigenen Angestellten, sondern auch für ehrenamtliche Mitarbeiter und den Verein selbst ist die Verpflichtungserklärung ein nützliches Hilfsmittel, um sich rechtlich abzusichern. Auch in der Kooperation mit anderen Unternehmen ist eine solche Vereinbarung notwendig, um den Schutz der betroffenen Daten gewähren zu können.
Das Recht am eigenen Bild besagt, dass grundsätzlich ohne Einwilligung Bildnisse nicht verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen. Im Zweifel haben Fotografen und Bildverwender die
Einwilligung der Betroffenen zu beweisen. In diesem Artikel wird dargestellt, was hierbei rechtlich zu beachten ist.
Hierzu das Wichtigste in Kürze:
Jede Änderung der Statuten (z.B. Änderung des Vereinsnamens, Sitzverlegung) muss der Verein der Vereinsbehörde schriftlich anzeigen.
Jede Änderung der vertretungsberechtigten Personen im Verein (Vorstand) muss der Verein der Vereinsbehörde schriftlich anzeigen.
Versicherungen
Die Grundregel lautet: Was im Verein laut Statut gemacht wird, muss versichert werden! Wichtigste Versicherung ist die sogenannte Vereins- oder Träger- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Diese sichert den Verein, den Vorstand, die Mitglieder und Ehrenamtlichen gegen Sach- und Personenschäden ab, bei denen einem Dritten Schadenersatz geleistet werden muss. Der Orgelbauförderverein Wien-Meiling ist gemäß Auskunft des ECCLESIA Versicherungsdienstes über die Rahmenversicherung der Erzdiözese Wien für Pfarren mitversichert.
Bei vielen Vereinen gehören Veranstaltungen und auch kleine oder große Reisen zum normalen Vereinsleben. Der Laie meint schnell, dass diese Aktivitäten über die Vereinshaftpflicht
abgesichert sind, insbesondere wenn sie dem Satzungszweck entsprechen oder wenn an der Veranstaltung nur Vereinsmitglieder teilnehmen. Die Abgrenzung zwischen normaler
Vereinsveranstaltung im Rahmen des „Tagesgeschäfts“ des Vereins, die über die normale Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert ist, und gesonderter Veranstaltung, die nur über eine
gesonderte Veranstaltungshaftpflichtversicherung versichert ist, können jedoch selbst Spezialisten schwer erkennen. mitversichert. Über den ECCLESIA Versicherungsdienst gibt es
"günstigere" Konditionen für Veranstaltungs- und Unfallversicherungen.
Ecclesia Versicherungsdienst GesmbH
Elmargasse 2 – 4
Allgemeine Information
Wir bitten um Ihre Unterstützung
Um unsere Arbeit im Verein in gewohnter Weise und Qualität fortführen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wir freuen uns über jede Spende. Im Voraus sagen wir Ihnen herzlich DANKE!